Offenen Stammtisch der Niedergerner Liste zum Thema „PFAS im Landkreis Altötting“
Pressebericht zum Offenen Stammtisch der Niedergerner Liste am Freitag, 07.10.2026 im Sportheim Haiming zum Thema „PFAS im Landkreis Altötting“
Rund 35 Teilnehmer folgten der Einladung der überparteilichen „Niedergerner Liste“ zum Vortrag von Gerhard Merches (1. Vorsitzender der Kreisgruppe Altötting des Bund Naturschutz), der die wissenschaftlichen Betrachtungen und jüngsten Entwicklungen zu den hochumstrittenen PFAS-Chemikalien im Landkreis in den Fokus nahm. Für die Niedergerner Liste begrüßte Gemeinderat Felix von Ow zu Beginn alle Anwesenden, insbesondere den BINT-Vorsitzenden (Bürgerinitiative Netzwerk Trinkwasser e.V.) Frank Bremauer aus Altötting. Die BINT sorgte kürzlich für Wirbel wegen ihrer Forderung an Dyneon zur Offenlegung der Bodenmesswerte in der neuen Gebietskulisse von ca. 380 km², was ungefähr 2/3 der Landkreisfläche entspricht, eine Forderung, die derzeit beim Verwaltungsgericht München anhängig ist.
Einleitend erläuterte Merches die Herkunft der PFAS-Kontaminationsquellen, die in anderen bayerischen Gebieten in der Überzahl mit Löschschaumverunreinigungen in Zusammenhang stehen. Hier im Landkreis ging die Kontamination von 1968 bis 2008 allerdings unmittelbar von einem einzigen Chemiebetrieb im Chemiepark Gendorf aus.
Merches lenkte zunächst den Blick zurück auf die Bestandsaufnahme im Abschlussbericht der ERM GmbH v. 12.12.2018 „Detailuntersuchung der PFOA-Belastungen in Boden und Grundwasser im Bereich Gendorf“ der DyneonGmbH, sowie getroffenen Aussagen zur Gefährdungsabschätzung. Hier wurde beispielsweise beim Wirkungspfad Boden-Mensch, basierend auf dem damals geltenden Prüfwert von 30 mg/ kg Trockensubstanz für Kinderspielflächen in Niedersachsen, keine (!) Relevanz festgestellt. Aktuell diskutiert die Fachebene in Form einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe für den Wirkungspfad Boden-Mensch deutlich verschärfte Prüfwertvorschläge (um den Faktor 30000 reduziert), wonach aller Voraussicht nach, eine Überschreitung in weiten Teilen des Landkreises droht. Bei Wildschweinen ergab sich ein Belastungspfad, der zu einem Vermarktungsverbot für Wildschweine aus dem Landkreis führte und eine durch Dyneon finanzierte Abschussprämie zur Folge hatte, während die Trinkwasserbelastung als maßgeblicher Wirkungspfad bereits seit Jahren durch Aktivkohlefilteranlagen minimiert wird. Nach einer Pressemitteilung vom Mai 2026 rät das Landratsamt aufgrund eines neueren Fischmonitorings weiterhin vom Verzehr von Alzfischen ab. Seit 2023 wird PFOA als bislang einziger Stoff der PFAS-Gruppe als gesichert krebserregend (IARC-Einstufung 2023) bewertet nachdem in früheren Jahren die Einstufung noch signifikant schwächer war. Den tolerierbaren wöchentliche Aufnahmewert von 4,4 Nanogramm pro kg Körpergewicht und Woche für 4 besonders untersuchte PFAS-Verbindungen, der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2020 festgelegt wurde, machte Merches mit griffigen Vergleichsbildern verständlich. Demnach entspricht 4,4 ng/kg dem Verhältnis von 5 Weizenkörnern zu 50.000 t Weizen – das sind ca. 2.000 LKW-Ladungen! Zum Abschlussbericht Human-Biomonitoring-Folgeuntersuchung zur Belastung der Bevölkerung im Landkreis Altötting… , der erst vier Jahre (!) nach der Blutentnahme(2022) im April 2026 veröffentlicht wurde, merkte der Referent neben der langen Bearbeitungszeit kritisch an, dass eine Cholesterinwertuntersuchung darin völlig ausgespart blieb, obwohl das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) die Verschärfung des TWI-Wertes bei PFOA um den Faktor 1.750 bereits Ende 2018 u. a. mit erhöhten Cholesterinwerten begründet hat. Aus dem Bundesland Baden-Württemberg ist bekannt, dass dort ergänzend zu den PFAS-Prüfwertvorschlagen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, Worst-Case-Werte für die Atemwegsaufnahme von kontaminiertem Bodenstaub auf landwirtschaftlichen Flächen im dortigen Schadensgebiet berechnet wurden. Bezugnehmend auf unser Trinkwasser verwies Merches auf die Novellierung der Trinkwasser-VO im Juni 2023 mit Festsetzung folgender Grenzwerte: Der Grenzwert „Summe PFAS-20“ von 100 ng/l gilt ab dem 12.01.2026 und der zusätzliche Grenzwert „Summe PFAS-4“ von 20 ng/l folgt ab 12.01.2028
Eine lebhafte Diskussion unter den Teilnehmern entfachte sich im Anschluss auch aufgrund der jüngsten Pressemeldungen zur Klage der Stadt Burghausen, den gescheiterten Verhandlungen zwischen Landratsamt und 3M sowie der in dieser Woche vorausgegangenen Veranstaltung des BBV (Bayerischer Bauernverband) anlässlich des Dyneon-Verkaufs durch die Muttergesellschaft 3M, die mehrere Veranstaltungsteilnehmer besucht hatten. Zu den Möglichkeiten, die beschritten werden können, um der aktuellen Empfehlung einer Anspruchssicherung nach § 303 AktG fristgerecht nachzukommen, tauschte man sich rege aus. Nach Ablauf der Frist ist ein Vorgehen gegen die 3M Deutschland GmbH wohl nicht mehr möglich, wie es auf der BBV-homepage nachzulesen ist. Konzertierte Aktionen, differenziert nach unterschiedlichen Betroffenheiten (Private, Haus- und Grundbesitzer, Landwirte …) analog der Initiative des BBV sollten angestrebt und initiiert werden. Weitere Fragen stellten sich zur Reichweite von amtlichen Genehmigungsbescheiden für betriebliche Produktionsprozesse (insbesondere von PFOA) und in Zusammenhang mit Ersatzstoffentwicklungen (wie ADONA), dass deren Gefährdungspotenziale zum Zeitpunkt der Beurteilung durch die Behörden nicht vollumfänglich einschätzbar sind. Der Umgang mit dem Spannungsfeld, dass mit präziseren Messmethoden die Umweltbelastung transparenter wird, gleichzeitig aber keine überzeugenden Lösungen für die Misere aufgezeigt werden können, bleibt schwierig und unbefriedigend. Die wissenschaftlichen Befunde und daraus entwickelte strengere Maßgaben dürfen nicht ignoriert werden, da wir eine Verantwortung für unsere Nachkommen tragen. Unser Ziel muss sein, möglichst umweltneutrale Lösungen zu erforschen und zu fördern und auf politischer Ebene eine deutliche Reduzierung oder sogar ein Verbot von PFAS-Stoffen durchzusetzen. So fordert der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) den Ausstieg aus der PFAS-Produktion und -Verwendung bis 2030, die Beschränkung der PFAS-Nutzung sowie die sofortige Kennzeichnung von PFAS-haltigen Produkten und die Intensivierung der Forschung an Alternativen zu PFAS.
11.10.2026/ Petra Haunreiter/ Felix von Ow / Gerhard Merches



