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Jagd und Naturschutz (BN-Jagdposition)

Immer wieder gibt es echte und vermeintliche Probleme zwischen "Naturschützern" und "Jägern", zuletzt wieder im Zusammenhang mit der "Drückjagd" auf Wildschweine (12/2009 - 1. 2010). Im folgenden deshalb die "BN-Jagdposition" .  
Auch im Winter 2014/2015 gab es einige "Drückjagden", die eigentlich für Schwarzwild angekündigt waren, bei denen aber kein einziges Wildschwein erlegt wurde. Dazu haben wir uns gegenüber dem Landratsamt kritisch geäußert und gefordert, dass
1. das Thema bei der nächsten Jagdbeiratssitzung diskutiert wird, vor allem mit den Antragstellern der Drückjagden,
2. Drückjagden im Winter (nach dem 15. 12.) nicht erlaubt werden, da Wild in dieser Zeit besonders ruhebedürftig ist.
3. Wir sind uns ziemlich sicher, dass Drückjagden im Allgemeinen eher als verbotene Treibjagden durchgeführt werden, weil Jäger und Treiber nicht genügend darauf vorbereitet und darüber informiert werden. Die genehmigende Jagdbehörde sollte deshalb für Drückjagden eineInformationzur Verfügung stellen und das Ergebnis von Drückjagden einfordern und auswerten.


Für Fragen, Hinweise etc. wenden Sie sich bitte an den BN-Jagdbeirat
Herrn Gerhard Merches, E-Mail: Gerhard.merches@t-online.de  oder an seine Stellvertreterin
Frau Waltraud Derkmann, E-Mail: w.derkmann@gmx.net

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Hier eine Zusammenfassung der BN-Jagdposition:
Sie soll einen leichteren Überblick geben. Die Zusammenfassung verkürzt und gibt einzelne Punkte nicht so gut wieder, auch nicht die in der BN-Jagdposition angegebenen Begründungen.
Übersicht über die behandelten Themen:
1                    Präambel (Ziele, Begründung)
2          Wann ist Jagdausübung zulässig?
3          Welche Arten dürfen gejagt werden?
4          Darf in Schutzgebieten gejagt werden?
5          Wie kann unser Lebensraum geschützt werden?
6          Wie kann Tierschutz beim Jagen verwirklicht werden?
7          Wie können die Rechte der Grundeigentümer gestärkt werden?
8          Besondere Verpflichtung in Revieren des Freistaates Bayern?

1.                  Präambel
1.1              Ziele, die der BN mit seine Jagdposition erreichen will:
* Erhalt und Verbesserung der Biodiversität
* Natur- und Artenschutz
* Geringere Störung aller Wildtiere (nicht nur in besonders geschützten Gebieten)
* Naturgemäße Waldwirtschaft (damit auch für vorsorgenden Hochwasserschutz)
1.2              Warum sieht der BN Handlungsbedarf?
* Jagd bedrohter Arten in Schutzgebieten; Fütterung, Aussetzen fremder Tierarten verändern das natürliche Tierartenspektrum.
* Hege überhöht Bestände an Schalenwild; dies beeinträchtigt Vielfalt der Baumarten und Bodenvegetation; behindert naturnahe Waldwirtschaft, schafft extreme Schäden.
*  Jagd in Zeiten der Balz, Brunft, Jungenaufzucht und Fallenjagd verletzt Tierschutz.
* Ausgedehnte Schusszeiten schießen Tiere „wild“; Beobachtung in freier Natur wird schwierig.
* Jagdrecht nicht den Vorschriften der EG bei EG-Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angepasst.
* Grundeigentümerrechte sind beschränkt bezüglich Jagd und Aufwuchs auf ihrem Grundeigentum.

2.                  Wann ist Jagdausübung zulässig?
* Vielfalt standortsheimischer Pflanzen- und Tierarten wird erhalten und wiederhergestellt.
* Bestand der Arten ist nicht gefährdet; Bestandskontrolle aus ökologischen und andere zwingenden Gründen nötig und mit Jagd möglich.
* Sinnvolle Verwendung der getöteten Tiere, keine nennenswerte Störung der anderen Tiere.

3.         Welche Arten dürfen gejagt werden?
* Beschränkung auf bestimmte Säugetiere, Vögel
* Behördliche Abschusspläne für Schalenwild sind abzuschaffen
* Rückkehr und Wiedereinbürgerung ausgerotteter Wildarten wenn möglich
* Aussetzen von Wildtieren zu Jagdzwecken ist zu untersagen
* Bayerische Praxis der Jagd von Arten unter dem Naturschutzrecht wird abgelehnt

4.         Darf in Schutzgebieten gejagt werden?
* Keine Jagd in Nationalparks und Ramsar-Gebieten! Jagd ordnet sich in Naturschutzgebieten, Kernzonen der Biosphärenreservaten und Natura 2000-Gebieten dem Schutzzweck unter.
* Zuständige Behörden regeln erforderliche jagdliche Eingriffe.

5.         Wie kann unser Lebensraum geschützt werden?
* Kein weiterer Landverbrauch durch Überbauung und Zerschneidung.
* Naturgemäße Waldwirtschaft, ökologische Landwirtschaft, extensive Teichwirtschaft fördern! Nutzungsintensität und Artenvielfalt widersprechen sich i.A..
* Sicherung und Ergänzung der Schutzgebiete.
* Weiterentwicklung des Rebierjagdsystems.

6.         Wie kann Tierschutz beim Jagen verwirklicht werden?
* Störungen minimieren (Verkürzung, Harmonisierung der Schusszeiten; Jagdruhe zur Zeit der Paarung und Jungenaufzucht (Ausnahmen), in der Nacht (Ausnahmen).
* Effektivere Jagdmethoden bei verkürzter Jagdsaison
* Grundsätzlich keine Fallenjagd
* Keine Fütterung und Verabreichung von Medikamenten, Wirkstoffen
* Keine Jagd mit Blei-haltiger Munition
* Jagdscheinverlängerungen nur bei Nachweis ausreichender Schießleistungen
* Verletztes Wild muss unverzüglich erlegt werden
* „Waidgerechtigkeit“ ist durch eindeutige Gebote im Jagdgesetz zu ersetzen
* Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren ist zu verbieten.



7.         Wie können die Rechte der Grundeigentümer gestärkt werden?
* Eigentümer soll in begründeten Fällen über Jagd aus einem Gebiet entscheiden können
* Bis diese Rechte neu geregelt sind, müssen Wildschäden ersetzt werden

8.         Besondere Verpflichtung in Revieren des Freistaates Bayern?
* Staatsjagden werden beispielhaft für den Erhalt der Artenvielfalt genutzt.
* Sofort: Jagd auf Arten der Roten Liste, Vögel, Raubwild, mit Fallen ist untersagt.
* Keine Verpachtung. Beteiligung privater Jäger in anderer Form.
* Vorrangig für Wiedereinbürgerung ausgerotteter Tierarten nutzen!