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Umweltthemen

Energie aus Windkraft

Der Bund Naturschutz, sowohl die örtliche Kreisgruppe Altötting als auch der Landesverband befürworten das Windparkprojekt im Landkreis Altötting.

Und dies, OBWOHL die Anlagen im Wald errichtet werden sollen und OBWOHL der Bund Naturschutz sich u.a. den Schutz des Waldes als wichtiges Ziel verfolgt. Nachfolgend möchten wir Sie hier über unsere Gründe hierüber informieren und Ihnen sachliche Argumente bei dieser für viele sehr emotionalen Fragestellung an die Hand geben.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder uns sonstige Rückmeldung zu unseren Ausführungen geben möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Die Nutzung der Windenergie leistet einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz, da sie in Bezug auf den Flächenverbrauch die effizienteste regenerative Energiequelle darstellt und im Jahresverlauf relativ gleichmäßig Energie liefert. Die Anlagen können zudem leicht rückgebaut werden. Der BN ist sich bewusst, dass beim Ausbau der Windenergie Konflikte mit dem Schutz bestimmter Tierarten auftreten. Vor dem Hintergrund der massiven Bedrohung unserer Ökosysteme durch den Klimawandel gibt es derzeit jedoch auch aus Sicht des Artenschutzes keine Alternative zum Ausbau der Windkraft.
Der Bund Naturschutz hat seine Position sowohl in einer Presserklärung als auch in einem an den Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Herrn Landrat Schneider gerichteten Brief ausführlich dargestellt.

Im Zuge der vorgeschriebenen Artenschutzkartierung werden bspw. Vogel- und Fledermausarten erfasst. Diese Erfassung dient als Grundlage für die Genehmigung nach zahlreichen Naturschutzgesetzen.
Darüber hinaus hat der Bund Naturschutz für das Projekt bereits in 2023 ökologische Leitplanken definiert und in einem Schreiben (siehe Dokument) gefordert.
Diese sind in Stichpunkten:
- freizuhaltende Korridore entlang der Durchzugsrouten von Vögeln, insbes. beidseits von Alz, Inn und Salzach.
- geeignete Standortwahl der einzelnen Windenergieanlagen hinsichtlich Wegenetz, Wertigkeit des Baumbestandes u.v.a.m.
- Ausstattung der Windenergieanlagen mit Vogelarten erkennenden automatischen Abschalteinrichtungen.
Da sich der BN bewusst ist, dass jedes Windrad einen Eingriff in die Natur bedeutet, hat er proaktiv für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten einen Leitfaden erstellt und unter Punkt 6 die Artenschutzkriterien aufgeführt.

Das ZDF hat für die Sendung Frontal am 22.2.2024 einen Kurzbeitrag (9 Minuten) von Hans Koberstein und Jörg Moll mit dem Titel "Rotmilan gegen Windkraft - Das Märchen vom bedrohten Greifvogel" gedreht. ZDF-Mediathek: "Rotmilan gegen Windkraft".

Bereits bisher ist der Energiebedarf in unserem Chemiedreieck beträchtlich, er beträgt ca. 1% des gesamten deutschlandweiten Stromverbrauchs.

Zur Erreichnung der Klimaneutralität müssen Produktionsprozesse möglichst weitgehend auf strombasierte Verfahren umgestellt werden. Dadurch wird bspw. klimaschädliches Erdgas eingespart, der Strombedarf wird infolgedessen deutlich ansteigen.

Hierfür werden regenerative Energien wie die Windkraft dringend benötigt. Bei regionaler Erzeugung entfallen weite Transportwege, was Verluste reduziert und die Netze stabilisieren hilft.

Die Unternehmen des Chemiedreiecks und deren Beschäftigte sind die Grundlage des Wohlstands in unserer Region. Günstig erzeugte, regenerative Energie ist Voraussetzung für deren konkurrenzfähige Produktion.

Laut Bayerischen Windatlas herrscht bspw. in 200 m Höhe im Altöttinger/Burghauser Forst durchschnittlich eine Windgeschwindigkeit von ca. 5,5 m/s (umgerechnet ca.20 km/h). Mit heutiger Technik ist bei diesen Geschwindigkeiten rentable Stromerzeugung durch Windkraft möglich.

Da die Angaben im Windatlas ein Mix aus Messungen und Modellrechnung sind werden vor Realisierung einer Windkraftanlage ca. ein Jahr dauernde Windmessungen durchgeführt. Die gemessenen Ergebnisse liefern die Entscheidungsgrundlage für oder bei nicht ausreichender Rentabilität gegen Windenergieanlagen.

Unstrittig herrschen im Offenland, bspw. Holzland etwas günstigere Windverhältnisse. Bedingt durch die starke Zersiedlung und zahlreicher Einzelgehöfte wären bei Errichtung von Windenergieanlagen dort unmittelbare Auswirkungen auf die Bevölkerung zu erwarten.

Die meiste Zeit des Jahres ergänzen sich Windkraft und Solarenergie gut. Im Spätherbst oder Winter kann es jedoch durchaus zu sog. Dunkelflauten kommen. Statistisch tritt lt. Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) 2 mal jährlich eine Dunkelflaute mit einer Dauer von 48 Stunden ein. Im Falle von nicht ausreichend vorhandener Strommengen aus erneuerbaren Energien decken dann konventionelle Kraftwerke den Bedarf.

Verstärkter Netzausbau und derzeit stark beforschte und im Aufbau befindliche Energiespeichersysteme werden hier in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

Der Platzbedarf einer Windenergieanlage in der für dieses Projekt angedachten Größe beträgt ca. 0,5 Hektar (umgerechnet 5000 m²). Zum Vergleich: ein Fussballfeld hat eine Größe von 0,7 ha. Auf Grund des bereits vorhandenen, schwerlasttauglichem Wegenetzes können vorübergehende Rodungen, die im Übrigen wieder aufgeforstet werden, gering gehalten werden. Auch jeder halbe Hektar, der für ein Windrad benötigt wird muss an anderer Stelle in gleichem Umfang durch Wiederaufforstung ausgeglichen werden.

In Summe entspricht der Platzbedarf für die ursprünglich geplanten 40 Windräder bei einer Fläche der Staatsforsten von knapp 5.000 ha also deutlich weniger als 1% der Waldfläche.

Noch ein Vergleich: Um den Energieertrag eines Windrades bspw. durch PV-Anlagen zu erreichen wird die 20-fache Fläche benötigt.

Vorab ist grundsätzlich folgendes festzuhalten:  Besonders sensible Bereiche sowohl in Hinblick auf Gewässer- als auch auf Natur-und Artenschutz werden im Zuge der Festlegung von Windenenergie-Vorranggebieten berücksichtigt und nicht für Windkraftanlagen vorgesehen. 

Im Zuge der Genehmigung der einzelnen Standorte wird abhängig von der Einstufung des jeweiligen Gebietes individuell entschieden.

Bspw. beim Gewässerschutz können abhängig von sog. Wasserschutzgebietszonen sowohl für den Bau als auch die Betriebsphase besondere Anforderungen gestellt werden. Dies kann bis zur vorgeschriebenen Verwendung biologisch leicht abbaubarer Hydrauliköle und Schmiermittel nach „Stand der Technik“ gehen. 

Ab einem Abstand von wenigen hundert Metern ist ein Windrad nicht mehr von natürlichen Hintergrundgeräuschen wie Wind zu unterscheiden.

Infraschall, der ja nicht hörbar ist, kann ab einem Abstand von 200 m nicht mehr gemessen werden.

Übrigens: Wussten Sie, dass Sie sich bei einer Fahrt mit einem Auto mit Dieselmotor wesentlich höherer Infraschallbelastung aussetzen als ein Windrad auf Sie haben kann?

Nachtbeleuchtung an den Windrädern stört Menschen und Tiere? Deutschlandweit werden neue Anlagen mit einer Technologie ausgestattet, die Flugobjekte erkennt. Dadurch wird das Windrad mit Lichtern nur im Bedarfsfall beleuchtet. Gut 90 Prozent weniger Lichtaktivität sind das Ergebnis.

Auch für den Schattenwurf der Rotorenblätter gibt es definierte Festlegungen. Demnach muss eine Windkraftanlage vorübergehend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fällt. Ausserdem zu beachten: In großem Abstand von Wohngebäuden ist der Rotorschatten bereits durch die Entfernung bedingt sehr diffus.
 

Anfallender Bodenaushub wird nach Auskunft des Projektierers fachgerecht auf Planen zwischengelagert und abgedeckt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen kann der Aushub entweder zur Anböschung an den Fundamenten oder für das Auffüllen und Wiederangleichen der temporär gerodeteten Flächen verwendet werden. Es entsteht voraussichtlich hiermit kein zu entsorgender Bodenaushub.

Eventuelle weitere Auflagen für Bau und Betrieb siehe Punkt "Gewässerschutz".

Es ist richtig: Durch die Herstellung und Errichtung einer Windenergieanlage wird CO2 ausgestoßen. Durch die nachfolgende CO2-emissionsfreie Stromproduktion holt ein Windrad je nach Bauart und Größe seinen späteren Rückbau eingerechnet nach ca. 6-8 Monaten das wieder herein.

Es werden Laufzeiten von Windkraftanlagen von mehr als 20 Jahren erwartet, d.h. eine CO2-Amortisation erfolgt in Relation nach sehr kurzer Laufzeit.

Zum Vergleich: Die Windkraft gut ergänzenden PV-Anlagen brauchen bis zur sog. Energieneutralität ca. 1-2 Jahre.

Einen Überblick über die Ökobilanz von Windkraft und Photovoltaik finden Sie hier.

Auf den geringen Flächenbedarf wurde an anderer Stelle bereits eingegangen.

Ja, Auswirkungen haben Sie. Allerdings entstehen auf diesen Lichtungen dadurch ganz andersartige, kleinräumige Biotope. In Bezug auf Biodiversität im Wald ist das u.U. sogar ein Vorteil.

Im Bereich des Altöttinger und des Burghauser Forstes ist nicht mit Bodendenkmalen zu rechnen. Sollten sich bei den Arbeiten jedoch Hinweise auf solche ergeben, sind die zuständigen Behörden zu informieren.

Windparks mit direkter Beteiligung der Bürger*innen setzen ein deutliches Signal: Windenergie ist eine Investition in die Standortgemeinde, von der alle profitieren. Eine direkte Beteiligung schafft nicht nur nachweislich mehr Akzeptanz, sie schafft auch konkret erfahrbaren Mehrwert vor Ort.

Der Projektierer Fa. Qair hat sich im Rahmen der Ausschreibung verpflichtet, hier Bürgerbeteiligungsmodellen anzubieten.

Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80-90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen. Auch für die aus Verbundmaterialen bestehenden Rotorblätter gibt es ausreichende Entsorgungskapazitäten.

Für Rückbau, Entsorgung und Rekultivierung der Flächen sind bereits bei Genehmigung vom Betreiber sog. Rückbaubürgschaften zu hinterlegen. Damit sind später anfallende Kosten abgedeckt und es müssen nicht die Steuerzahler dafür aufkommen.

Sofern im Internet frei zugänglich:

17. Teilfortschreibung Windenergie – Altöttinger und Burghauser Forst – Kapitel B V 7 Energieversorgung Beteiligungsverfahren 2023. Die Karte mit den vorgesehenen Windkraft-Vorranggebieten finden Sie hier.

Kriterienliste für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten Januar 2024

Presseerklärung BN 032-23 (Position BN/LBV zu Energiewende und Windpark)

BN-Flyer Windkraft

Die Partei "Die Grünen" hat einen Faktencheck zum Gegenwind-Flyer durchgeführt.

Erneuerbare Energie – Ausbau mit ökologischen Leitplanken

Eine Zusammenfassung vieler Aspekte gibt es in einem YouTube-Video von Prof. Volker Quaschning (Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin) mit dem Titel "Wo sollen bloß all die Windräder hin?"