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Gentechnik in der Landwirtschaft

Die Position "Fakten, Hintergründe, bayernweite Bündnisse" des Bund Naturschutz zur Gentechnik (bitte anklicken)

 

Aktuell:

Umweltinstitut: "Freisetzung von Roundup-Ready-Genrüben in Deutschland geplant" (bitte anklicken)

 

Ziel: Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft

  • Auch in Deutschland wächst der Widerstand
  • Ausführliche Begründung zum Antrag "Landwirtschaft ohne Gentechnik"
  • Gentechnische Veränderungen von Pflanzen Umweltauswirkungen
  • gentechnisch veränderter Pflanzen Gesundheitliche Auswirkungen
  • gentechnisch veränderter Pflanzen Europarechtliche Unwägbarkeiten
  • Gefährdungen des konventionellen und des ökologischen Landbaus

Unser Arbeitskreis "Gentechnik in der Landwirtschaft ", der vor allem von unseren Biobauern Andreas Remmelberger, Franz Müller, Engelhard Troll, Hans Wöcherl und der Apothekerin Anneliese Neumeier getragen wird, hat sich im Februar 1999 unterstützt von einigen hundert Bürgern unseres Landkreises mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt.

Ziel: Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Diese Petition wurde erforderlich, weil sich der Altöttinger Kreistag für nicht zuständig erklärte. Insbesondere den neuen Mitgliedern, denen diese Materie noch nicht so vertraut ist, sei das Studium der weiter unten folgenden ausführlichen Begründung zum Antrag "Landwirtschaft ohne Gentechnik" empfohlen. Schon heute sehen die Landwirte unserer Europäischen Nachbarländer und auch in den USA die Gentechnik in einem wesentlich weniger rosigen Licht. Die erhofften Ertragssteigerungen blieben aus, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hat sich nicht verringert.

  • Der brasilianische Bundesstaat Rio Grande dol Sul hat sich zur gentechnikfreien Zone erklärt.
  • Amerikas größter Hersteller von Babynahrung, die Fa. Gerber, will künftig auf gentechnisch veränderte Zutaten verzichten.
  • Gentechnik erweist sich als teuer, der Ertrag aus GentechSaatgut ist nicht höher als bei traditionellem Samen.
  • Auch in Deutschland wächst der Widerstand.

  • So fordert der BN in der Aktion "keine Gentechnik auf kommunalen Flächen" dem Beispiel Münchens zu folgen und auf von Kommunen verpachteten Flächen den Anbau gentechnisch veränderter Produkte zu verbieten.
  • Im Landkreis Altötting hat die ÖDP den Kreistag ebenfalls dazu aufgefordert.
  • Die Umweltbeauftragten der Diözese Passau haben sich dafür ausgesprochen, bei der Verpachtung kirchlicher Flächen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu untersagen.
  • Die Firmen Tengelmann und Rewe wollen in Zukunft garantieren, dass in den Eigenmarken auf denen der Name der Firma steht, keine gentechnisch veränderten Zutaten verwendet werden.
  • Die Firma Nestle musste den "Butterfinger", der gentechnisch veränderten Mais enthält, wegen zu geringen Absatzes aus den Regalen nehmen.

 

Anhang: Ausführliche Begründung zum Antrag "Landwirtschaft ohne Gentechnik"

Gentechnische Veränderungen von Pflanzen

Mit Hilfe der Gentechnik wurden in den letzten Jahren vor allem Pflanzen geschaffen, die gegen Pflanzengifte, Krankheiten oder Insekten resistent sein oder neue Inhaltsstoffe bilden sollen.

Herbizidresistenz Über die Hälfte aller weltweit freigesetzten und angebauten transgenen Pflanzen sind resistent gegen Pflanzengifte (Herbizide). Für die Konzerne ist die Herbizidresistenz ein sehr interessantes Geschäft, weil das Gift, gegen das die Pflanzen widerstandsfähig gemacht wurden, meist aus dem eigenen Haus kommt. Derart manipulierte Pflanzen können den Einsatz dieser Gifte überleben, während alle anderen Pflanzen vernichtet werden.

Insektenresistenz
Mit Hilfe der Gentechnik wurden zudem Pflanzen konstruiert, die giftige Substanzen produzieren, die sie vor Schädlingen schützen sollen. Dazu wurden sie z.B. mit dem Erbgut von Organismen ausgestattet, die natürlicherweise Gift gegen Insekten produzieren. Mit Hilfe eines Gens aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) wurden beispielsweise Maispflanzen gentechnisch verändert, die sich so vor MaiszünslerRaupen schützen sollen.

Krankheitsresistenz
Pflanzen sollen auch resistent gegen Krankheitserreger wie Bakterien oder Viren werden. Zuckerrüben sollen gentechnisch resistent gemacht werden gegen Wurzelbärtigkeit (Rhizomania); Kartoffeln gegen Schadpilze und den Rollblattvirus oder Krankheiten wie Naßfäule und Schwarzbeinigkeit. Die meisten dieser Krankheiten haben ihre Ursache jedoch darin, dass die Pflanzen an ungeeigneten Standorten angebaut werden, dass zu enge Fruchtfolgen üblich sind oder dass in großen Monokulturen angebaut wird.

Neue Inhaltsstoffe Ein stetig wachsender Anteil der sog. "Grünen Gentechnik" befasst sich mit der Veränderung der Inhaltsstoffe von Pflanzen in derzeit zwei großen Anwendungsbereichen. Für unterschiedliche Zwecke sollen zum einen passende industrielle Rohstoffe, zum Beispiel für die Chemieindustrie, hergestellt zum anderen Lebensmittel mit Zusatznutzen ("functional food") und Lebensmittel mit pharmazeutischer Wirkung entwickelt werden ("nutraceuticals").

Umweltauswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen

Die Gentechnik im Bereich der Landwirtschaft bietet derzeit kein Produkt an, für das tatsächlich Bedarf besteht. Die auf dem Markt befindlichen Lebensmittel, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt werden, zeigen keinen Vorteil für die VerbraucherInnen. Andererseits können Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht ausgeschlossen werden.

So sind die mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen verbundenen Gefahren noch immer nicht hinreichend abschätzbar. Die möglichen Umweltrisiken solcher Freisetzungen bestehen unter anderem darin, dass gentechnisch veränderte Pflanzen:

  • ihr verändertes Genmaterial auf andere Pflanzen übertragen und damit auch Wildpflanzen oder aber konventionell gezüchtete Nutzpflanzen Eigenschaften, wie etwa die Insekten oder die Herbizidresistenz, erhalten können. Die Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen ist mittlerweile mehrfach nachgewiesen worden. Die langfristigen Folgen solcher Auskreuzungen sind derzeit kaum abschätzbar;
  • durch die gentechnischeEigenschaft, etwa eine Insekten oder andere Stresstoleranzen, einen selektiven Vorteil gegenüber anderen Pflanzen erhalten können. Gentechnisch veränderte Pflanzen könnten leichter "verwildern" und andere Pflanzenarten verdrängen, sich unter Umständen sogar zu "Superunkräutern" entwickeln und auf diese Weise zu einem erheblichen Problem für die Landwirtschaft aber auch für die ohnehin bedrohte biologische Vielfalt werden;
  • Auswirkungen auch auf sog. NichtZielorganismen haben können. So wirken sich insektenresistente Pflanzen nach jüngsten Untersuchungen indirekt auch auf Nützlinge wie Marienkäfer und Florfliegen negativ aus. In einer Schweizer Untersuchung wurde belegt, dass BtMais nicht nur die Maiszünslerlarven, sondern auch die nützlichen Florfliegen vergiftet. Florfliegenlarven kamen um, als sie mit Maiszünslerlarven gefüttert wurden, die zuvor den genmanipulierten BtMais gefressen hatten. Das Gift kann offenbar in die Nahrungskette gelangen, so dass bei einer Auskreuzung der BtResistenz auf andere Pflanzen eine tiefgreifende Störung des ökologischen Gleichgewichts zu betürchten ist;
  • zur Entwickung neuer Krankheitserreger bei Pflanzen führen können. So werden zur gentechnischen Manipulation von Pflanzen häufig Gene von Viren eingesetzt, die unter Umständen zur Bildung neuer Viren beitragen können.

 

Gesundheitliche Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen

Neben den ökologischen Risiken, die die Gentechnik mit sich bringt, stellt sie auch ein derzeit nicht abschätzbares Gefahrenpotential für die Verbraucher dar:

  • Befürchtet werden unter anderem die Entwicklung neuer Allergien sowie ein erhöhtes Gefahrenpotential für Allergiker, da Allergene auch in Lebensmitteln auftauchen können, die sie bisher problemios verzehren konnten. Das allergene Potential neuer Eiweiße ist in der Regel nicht vorhersagbar und auch mit Hilfe von Testreihen nicht zweifelsfrei feststellbar.
  • Der breite Einsatz von Antibiotikaresistenzgenen als sog. Markergene beinhaltet das Risiko, dass Krankheitserreger selbst zunehmend Resistenzgene aufnehmen und damit wichtige Antibiotika zur Behandlung schwerer Erkrankungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein englischer Molekularbiologe warnte erst kürzlich in einer Rundfunksendung des BBC: "Gelangen diese Gene von gentechnisch veränderten Pflanzen in Bakterien, würde das die Behandlung von Krankheiten schwieriger machen".
  • Auch das RobertKochlnstitut, die bundesdeutsche GentechnikGenehmigungsbehörde, hat kürzlich empfohlen, auf den Einsatz von Antibiotikaresistenzen in der Pflanzengentechnik zu verzichten. Das Europäische Parlament forderte gar in einem Änderungsantrag zur Europäischen Richtlinie über die absichtliche Freisetzung von genetisch veränderten Organismen (sog. Freisetzungsrichtlinie, 90/220/EWG), die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen mit Resistenzen gegen in der Medizin eingesetzte Antibiotika gänzlich zu verbieten. Die Mühlen in Brüssel mahlen aber bekanntlich sehr langsam.


Zu befürchten ist schließlich, dass durch die gentechnische Veränderung eines Lebensmittels auch andere Eigenschaften ungewollt und unbemerkt verändert werden. Derartige Effekte könnten verantwortlich sein für die Auswirkungen, die gentechnisch veränderte Kartoffeln auf das Imrnunsystem und die Organentwicklung von Ratten in einem Experiment des britischen Wissenschaftlers Pusztai hatten.

Europarechtliche Unwägbarkeiten

Der Anbau der bislang in der Europäischen Union zugelassenen transgenen Pflanzen ist nach wie vor äußerst umstritten. Zwischenzeitlich wurde der Anbau zahlreicher transgener Pflanzensorten von verschiedenen EUMitgliedsländern nach Art. 16 der sog. Freisetzungsrichtlinie (90/220/ EWG) verboten:

  • Im Februar 1997 haben Österreich und Luxemburg ein Verbot für die Einfuhr und den Anbau von BtMais der Firma Novartis erlassen. Für den Vorschlag der Europäischen Kommission, gegen diese Verbote vor dem Europäischen Gerichtshof vorzugehen, fand sich im EUUmweltministerrat keine Mehrheit. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Zulässigkeit des Import und Anbauverbots steht bislang aus. Aufgrund einer Intervention französischer Umweltverbände setzte zudem der französische Conseil d'Etat, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, vorläufig den Anbau des NovartisBtMais in Frankreich aus. Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die vom Conseil d'Etat vorgelegten Rechtsfragen darf der NovartisMais in Frankreich nicht angebaut werden.
  • Das europäische Parlament hat im April 1997 die Europäische Kommission dazu aufgerufen, die Genehmigung für den NovartisMais auszusetzen und bis zur Verabschiedung der Novelle zur Freisetzungsrichtlinie keine weiteren gentechnisch veränderten Organismen für das Inverkehrbringen zuzulassen.
  • Im Juli 1998 hat die französische Regierung schließlich ein Moratorium für sämtliche transgene Pflanzen, die in Europa heimisch sind und daher wilde Verwandte haben, verhängt. Das Moratorium betrifft insbesondere Zuckerrüben und Raps.
  • Nachdem die englische Naturschutzbehörde English Nature im September 1998 ein fünfjähriges Moratorium für sämtliche transgene Pflanzen mit Herbizidresistenzgenen gefordert hatte, verkündete am 21. Oktober 1998 auch die britische Regierung ein (freiwilliges) dreijähriges Moratorium der Industrie für die Vermarktung insektenresistenter Pflanzen.
  • Herbizidtolerante Pflanzen dürfen nur freigesetzt werden, wenn eine entsprechende Überwachung ("Monitoring") der Umweltauswirkungen gewährleistet ist.
  •  Im Oktober 1998 hat sich die griechische Regierung entschlossen, den Import von herbizidresistentem Rapssaatgut zu untersagen. Im April 1999 kündigte der griechische Umweltminister darüberhinaus an, sich für einen Stopp für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen auf der Ratssitzung der EUUmweltminister im Juni 1999 einsetzen zu wollen.
  • Das Schweizer Umweltbundesamt hat im April 1999 Freisetzungsversuche von herbizidresistentem Mais aufgrund möglicher Auskreuzungen und von pilzresistenten Kartoffeln wegen vorhandener Antibiotika-Resistenzgene abgelehnt.


Weitere europarechtliche Unwägbarkeiten ergeben sich durch die bevorstehende Novellierung der Freisetzungsrichtlinie (90/220/EWG), die derzeit die Rechtsgrundlage für die Zulassung transgener Pflanzen zum Inverkehrbringen darstellt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM(98) 85 endg.) zur Änderung dieser Richtlinie muss vor allem als deutlicher Hinweis auf die Mängel und Regelungslücken der bestehenden Richtlinie verstanden werden. Es ist aber nicht zu verantworten, dass gentechnisch veränderte Organismen, deren Vermarktung offensichtlich auf der Grundlage unzureichender Regelungen zugelassen wurde, zum Anbau gelangen.

Gefährdungen des konventionellen und des ökologischen Landbaus

Der mit diesem Antrag angestrebte Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dient vor allem auch dem Schatz von Landwirten, die weiterhin konventionelles Saatgut anbauen möchten. Es besteht mittlerweile Einigkeit darüber, dass die GenÜbertragung von gentechnisch veränderter Pflanzen auf gentechnisch nicht veränderte Wild und Nutzpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Untersuchungen dänischer und französischer Wissenschafler mit herbizidresistentem Raps zeigten beispielsweise, dass Fremdgene auf andere verwandte Pflanzen überspringen können. Beim großflächigen Anbau von genmanipulierten Pflanzen muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass transgene Pollen durch Wind oder Insekten auf andere Sorten derselben Art sowie auf verwandte Arten übertragen werden. Damit sind aber auch die Landwirte vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen betroffen, die selbst keine transgenen Pflanzen anbauen wollen. Diese Form "gentechnischer Verschmutzung" birgt erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken für alle Landwirte:

  • Nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus ist die Verwendung gentechnisch veränderten Pflanzguts untersagt. Der Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen birgt damit für alle Ökobauern das Risiko, dass ihre eigene Ernte gentechnisch verschmutzt wird und nicht mehr als Produkt des ökologischen Landhaus verkauft werden kann. Ungeklärt ist, wer für derartige Schäden gentechnischer Verschmutzung letztendlich haftet.
  • Gentechnische Verschmutzung kann jedoch auch konventionell wirtschaftende Landwirte betreffen. Zunehmend bestehen Lebensmittelhersteller auf gentechnikfreie Rohstoffe, da ihre Kundschaft dies so wünscht. Landwirte, deren Erntegut verschmutzt wurde, müssen Einkommenseinbußen oder gar ausfälle befürchten.