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Volksbegehren: Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“

ÖDP, Landesbund für Vogelschutz und Bündnis90/die Grünen haben einen Gesetzentwurf für ein Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!““ beim Landtag eingereicht. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. unterstützt dieses Volksbegehren.

Nachdem dieses Volksbegehren als gültig anerkannt wurde, wurde die Frist für die Eintragung für die Unterstützer dieses Volksbegehrens auf den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 festgelegt.  

Worum geht es?

  • Der Freistaat Bayern wird verpflichtet, zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna darauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern.

  • Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln berücksichtigt. (Beispiele sind angegeben)

  • Der Schutz von bestimmten Lebensräumen wie
    Nass- und Feuchtgrünland, Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur zu beeinträchtigen; eine solche Beeinträchtigung ist jede Schädigung oder Minderung der Substanz dieser Elemente, insbesondere das Unterpflügen oder Verfüllen;

  • Die Oberste Naturschutzbehörde ist verpflichtet, dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Status und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern vorzulegen.

  • Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.

  • Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10% Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13% Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.

  • Die Anwendung von Pestiziden gemäß erwähnter Rechtsvorschriften ist in Naturschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen verboten.

Wie geht es weiter?

Vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 waren alle stimmberechtigten Bürger Bayerns aufgerufen, sich auf ihrer Gemeinde als Unterstützer des Volksbegehrens einzutragen.

1.745.383 Wahlberechtigte in Bayern haben sich beim Volksbegehren Artenvielfalt eingetragen. Das vorläufige Ergebnis entspricht einer Beteiligung von 18,4 Prozent. Damit ist es das erfolgreichste Volksbegehren in Bayern.

Die Bayerische Staatsregierung hat den Gesetzestext angenommen und der Ministerpräsident hat den Gesetzentwurf am  dem Bayerischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Die erste Lesung fand am 8. Mai 2019 statt. Die zweite Lesung soll noch im Juli 2019 stattfinden.

Stimmt auch der Landtag dem Gesetzentwurf zu, wird dieser geltendes Recht.

Stimmt der Landtag diesem Gesetzentwurf nicht zu, kommt es zu einem Volksentscheid. Dabei kann der Landtag einen alternativen Gesetzesentwurf mit zur Abstimmung stellen.

 

Den Text des Gesetzesvorschlags und die Begründung finden Sie hier: https://volksbegehren-artenvielfalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Antrag-auf-Zulassung-des-Volksbegehrens-Artenvielfalt.pdf