Der Inn
Über den Kampf um die Restwassermenge für den Inn zwischen Jettenbach und Töging wurde im ANA ausführlich berichtet. Dass sich die Bayernwerke die seit 75 Jahren gültige Restwassermenge von 5 m³/s auch für die nächsten Jahrzehnte genehmigen lassen wollen, ist schamlos für einen Fluss, der sich ein Bett für eine mittlere Wasserführung von 356 m³/s und bei Hochwasser von 1300 m³/s geschaffen hat.
Die InnAllianz, der auch der BN angehört, schreibt dazu u.a.:
"Die notwendige Neubewilligung der zum Jahresende 1999 auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigung zur Wasserausleitung an der Staufstufe Jettenbach muss dazu genutzt werden, die seit 75 Jahren fortschreitende Zerstörung der Flusslandschaft des Inns Einhalt zu gebieten."
Der Bau der Staustufe Jettenbach hat in Verbindung mit den extrem niedrigen Restwassermengen, die an 230 Tagen im Jahr im alten Flussbett bleiben, u.a. dazu geführt, dass sich der Inn stellenweise bis zu 5 m in das Flussbett eingetieft hat. Dementsprechend ist der Grundwasserspiegel abgesunken mit katastrophalen Folgen für die flussbegleitenden Auwälder. Auch die Nebengewässer des Inns werden ökologisch vom Flusslauf abgekoppelt. Es kam zu schweren Beeinträchtigungen der gesamten Flora und Fauna im Fluss und in den Flussauen. Gegenwärtig ist der Fluss volilkommen aus dem Gleichgewicht.
Die seitens der Regierung von Obbayern vorgeschlagene Restwassermenge von 40 m³/s im Jahresdurchschnitt, mit einer Staffelung von 35 m³/s im Winterhalbjahr und 45 m³/s im Sommerhalbjahr und die Umsetzung des Gewässerpflegeplans sind nach Ansicht der InnAllianz absolute Mindestforderungen um diese fortschreitende Zerstörung zu stoppen. Zur Stabilisierung der Flusssohle ist jedoch auch notwendig, dass die Bayernwerke das Thema der Geschiebedurchlässigkeit ihrer Kraftwerke am Inn jetzt ernsthaft in Angriff nehmen.
Ein Versuch unseriöser Panikmache ist die Behauptung der Bayernwerke, dass mit Realisierung der seitens der Regierung vorgeschlagenen Restwassermenge das Kraftwerk Töging vor dem wirtschaftlichen Aus stünde. Das Arbeitsplatz-Argument wird hier dazu missbraucht, jegliche vernünftige Diskussion im Keim zu ersticken. Die Forderung zur Wiederbelebung der Flussleiche Inn ist keinesfalls als pauschale Ablehnung der Wasserkraftnutzung zu verstehen. Als emissionsfreie Form der Energieerzeugung ist die Wasserkraftnutzung unverzichtbar. Um sie langfristig zu sichern ist jedoch die Einhaltung ökologischer Nindeststandards unabdingbar. Ziel kann nicht die Gewinnmaximierung der Energieerzeuger sein, sondern nur die nachhaltige, und das bedeutet auch die Belange der Natur berücksichtigende, Nutzung der Wasserkraft.
Die Salzach ist (neben dem oberen Lech) der letzte ungestaute Fluss dieser Dimension in Mittel-Europa.
Die Bedeutung dessen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Unsere Generation hat daher die Verpflichtung, diesen von der Mündung aufwärts auf über 60 km Länge nicht durch Querbauwerke beeinträchtigten Fluss zu erhalten und wo nötig in deutschösterreichischer Zusammenarbeit zu renaturieren.
Wir verlangen daher:
Die Fertigstellung und Veröffentlichung des Endberichtes der Wasser-wirtschaftlichen Rahmenuntersuchung Salzach (WRS) bis zum Jahresende 1999. Die (ungekürzte und unzensierte) ökologische Beurteilung und die Landschafts-ästhetische Bewertung aller untersuchten Varianten, das sind die Varianten
- Aufweitung
- Aufweitung + Rampen und
- Aufweitung + Kraftwerke sind in diesen Endbericht aufzunehmen.
- Bei der weiteren Vorgangsweise ist darauf zu achten, dass in Übereinstimmung mit der AGENDA 21 eine entsprechende Einbindung der Bürger und der (Naturschutz) Verbände erfolgt.
- Eine naturorientierte, zukunftsweisende Sanierung der Salzach und ihres Umlandes ist jedenfalls unter Verzicht auf Staustufen und möglichst auch auf sonstige Querbauwerke in die Wege zu leiten.
- Die bisher bekanntgewordenen (Zwischen)Ergebnisse der WRS stehen weitgehend in Einklang mit dieser Forderung.
- Die Salzach und die flussbegleitenden Auwälder beiderseits sind aufgrund der Vorgaben der EU aus fachlichen Gründen als NATURA 2000Gebiet (sowohl nach der Vogelschutz als auch nach der FaunaFlora-HabitatRichtlinie) auszuweisen. Zudem sind die Vorgaben der WasserrahmenRichtlinie zu erfüllen.