Zur Startseite
  • Links
  • Newsletter

Projekte

Naturschutz

Umweltthemen

Vertragsnaturschutz im Wald

Was sind Biotopbäume und welche Maßnahmen sind förderfähig?

Bei schönem Wetter starteten 12 Teilnehmer mit Georg Hohmann vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu einer spannenden Exkursion in den Wald bei Aich. Uli Haizinger, stellvertretender Vorsitzender des ökologischen Jagdverbandes, hatte den Rundgang ausgesucht. In seiner Waldfläche (3 ha) hat er 2019 seinen ersten Antrag auf Förderung von Biotopbäumen beim AELF gestellt. Seither haben es ihm viele Waldbauern nachgemacht und sorgen nun dafür, dass immer mehr Bäume unter dauerhaften Schutz gestellt werden und somit einen Beitrag zur Biodiversität leisten. Für die Bewertung und Antragsbearbeitung ist Georg Hohmann vom AELF in Töging zuständig. Er besichtigt mit dem Antragsteller alle in Frage kommenden Bäume. Sind sie förderfähig dürfen diese Bäume nicht mehr gefällt werden. Sie müssen mindestens 12 Jahre im Wald verbleiben. Um das kontrollieren zu können, werden die Bäume markiert, numeriert und per GPS eingemessen, sodass sie jederzeit wieder auffindbar sind.

Diese Förderrichtlinien gelten seit 2021 und haben das Ziel 6 % der Waldfläche unter Schutz zu stellen. 2 % gelten als erreicht. Bei der Unterschutzstellung stehen der Erhalt und der Schutz von Lebensräumen und deren weiträumige Vernetzung mit angrenzenden Waldflächen im Vordergrund. Herr Hohmann konnte das anhand einer Karte von Aich eindrücklich darstellen. Weil sich auch die Nachbarn von Uli Haizinger auf diesen Weg gemacht haben, ist bereits ein guter Anteil der Waldfläche mit geschützten Biotopbäumen vorhanden.

Aber was ist nun förderfähig? Herr Hohmann hat zu Beginn der Wanderung den Teilnehmern die verschiedenen Fördermöglichkeiten von Natura 2000 über Flächenstillegungen bis hin zu Einzelbaumförderung vorgestellt. Bei der Exkursion lag der Schwerpunkt auf letzterer. Einzelne Biotopbäume können sich nur private Waldbesitzer fördern lassen, staatliche und kommunale Stellen sind von Haus aus gehalten, Wald- und Baumschutzmaßnahmen vorzunehmen.

Zuerst ging es in die Waldfläche von Uli Haizinger in Aich, dort wurden die geschützten und geförderten Bäume angeschaut. Georg Hohmann führte die jeweiligen Kriterien auf, die zur Förderung geführt haben. Das sind unter anderem:

  • Faulstellen
  • Spechthöhlen
  • abgestorbene Laubbäume und stehendes Totholz mit einem Brusthöhendurchmesser von mindest 30 cm
  • liegendes Totholz mit mindestens 50 cm Durchmesser und mindestens 5 m Länge
  • große Bäume mit Kronenschäden von mindestens 30 %
  • große Bäume, die z.B. nahezu vollständig mit Efeu bewachsen sind
  • Methusalem-Bäume, das sind Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser von 100 cm

Nicht gefördert werden gebietsfremde Baumarten, das waren in Aich z.B. Fichten. Das heißt aber nicht, dass diese als Totholz nicht durchaus wertvoll für die Biodiversität sind.

Mit all diesen Informationen waren die Teilnehmer nach der Hälfte der Exkursionszeit gehalten, selbst nach Bäumen Ausschau zu halten, die sie für Biotopbäume halten würden. Das wurde rege in Anspruch genommen und das Ergebnis war durchaus beeindruckend. Die Teilnehmer sehen bestimmt ab sofort die Bäume bei ihren Waldspaziergängen mit ganz anderen Augen.

Zum Schluss ging es entlang des idyllisch mäandernden Sigrüner Bachs in Richtung Auto. Hier gab es prachtvolle Bäume, mächtiges Wurzelwerk, beeindruckende Bodenschichteinblicke und natürlich Biotopbaumkandidaten zu sehen.

Erschien das Thema "Vertragsnaturschutz im Wald" eher trocken und theoretisch, verlief diese Exkursion lebendig, spannend, aufschluss- und erkenntnisreich und auch abenteuerlich.

Wir bedanken uns bei Georg Hohmann für die vielen spannenden Infos und das geduldige Beantworten aller Fragen. Ulrich Haizinger danken wir für die gelungene Auswahl des Exkursionspfades und seine stetigen Bemühungen für einen gesunden Wald.