Biber, ein Baumeister mit Biss

Am Samstag, den 15. März 2025 um 14:00 Uhr führt Felix von Ow interessierte Naturfreunde für den BUND Naturschutz durch sein Gebiet in der Haiminger Au und stellt den Lebensraum des Bibers vor. Treffpunkt ist in Haiming Schwaig (Nähe Kläranlage).
Der Biberlebensraum war ursprünglich geprägt von langsam fließenden Gewässern mit reichem Uferbewuchs an Weiden und anderen Weichhölzern. Da vielerorts die Uferräume stark umgebaut wurden, um sie der Nutzung durch den Menschen anzupassen, fehlen diese Au-Strukturen, die der Biber braucht. Doch es hat sich gezeigt, dass Biber da recht flexibel sind, zumal sie den Lebensraum nach ihren Ansprüchen umgestalten können. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten mit dem Menschen, die lösbar sind, ohne Tiere zu töten. Der Biber ist ein revierbildendes, matriarchalisch organisiertes Familientier, das dämmerungs- und nachtaktiv ist. Manchmal kann er auch am Tag beobachtet werden. Ein Biber kann bis zu 1,30 m lang und ca. 30 kg schwer werden. In Freiheit wird er im Schnitt 10 Jahre alt. Er hat eines der dichtesten Felle im Tierreich, das schützt ihn im Wasser vor dem Erfrieren. Da Biber nicht klettern können, fällen sie mit ihren kräftigen, stets nachwachsenden Zähnen kleinere Bäume um die Rinde abzunagen, die vor allem im Winter die Hauptnahrung dieser Pflanzenfresser darstellt.
Aus den vom Biber abgenagten Zweigen baut er Dämme und Burgen. So entstehen entlang der Ufersäume Lebensräume für hunderte gefährdete Tierarten, wie z.B dem Scharlachkäfer oder dem Schwarzstorch, sowie für ebenso viele gefährdete Pflanzenarten. Auch der Hochwasserschutz profitiert: Durch Biberreviere verzögert sich der Wasserabfluss um bis zu 19 Tage. Damit arbeitet der Biber „Hand in Pfote” mit der Wasserwirtschaft beim Aufbau eines naturnahen dezentralen Hochwasserschutzes – und das kostenlos.
Fast alle Konflikte treten innerhalb der ersten 20 Meter vom Ufer auf. Weiter entfernt sich der eher fußfaule Schwimmer nur ungern. Deshalb fordert der BUND Naturschutz Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) schreibt Gewässerrandstreifen von 5 m Breite verbindlich vor, allerdings hat das bayerische Wassergesetz dies nicht übernommen. Im Zuge des Booms der Biomasseproduktion gehen vielerorts die Gewässerrandstreifen sogar gegen null, was auch der Gewässerqualität abträglich ist. Möglichkeiten für die Entschädigung der Landbesitzer im Uferbereich gibt es verschiedene: Von der Stilllegung betroffener Flächen im Extensivierungsprogramm über die Ausweisung als Ausgleichsfläche bis hin zum Ankauf als Gewässerschutzstreifen durch Wasserwirtschaftsämter, Kommunen oder den BUND Naturschutz. Der Waldbesitzer und diplomierte Forstwirt Felix von Ow stellt für den BUND Naturschutz sein Gebiet in der Haiminger Au aus Sicht des Bibers vor und zeigt, wie gutes Bibermanagement heute funktioniert.
Die Veranstaltung eignet sich auch für Kinder.
Treffpunkt: Haiming, Schwaig (Nähe Kläranlage)
Mitzubringen: feuchte-resistentes Schuhwerk, Wetterschutz, ggf. Fernglas
Die Teilnahme ist kostenfrei.